ESG-Hinweise

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Unsere ESG-Hinweise für Sie

Nach mehr als 200 Jahren intensiver Industrialisierung und exponentiellem Bevölkerungswachstum befinden sich heute im Grunde alle entwickelten Volkswirtschaften auf dem ambitionierten Weg zu nachhaltigeren Wirtschaftsmodellen. Die daher auch in der Finanzbranche üblich gewordene Abkürzung >ESG< steht für die Themenfelder:
Mit der EU-Offenlegungsverordnung werden Fondsgesellschaften seit 2019 verpflichtet zu dokumentieren, in welchem Maße sie ESG-Kriterien im Rahmen ihrer jeweiligen Vermögensverwaltungen berücksichtigen.
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Wabe: Dohrmann 1

Die ESG-Einstufungen
von Investmentfonds

Um für Anleger zugleich eine möglichst klare Unterscheidung und Orientierung zu schaffen, werden Fonds in die folgenden 3 Kategorien eingestuft:

Artikel-6-Fonds

berücksichtigen ESG-Kriterium kaum oder gar nicht.

Artikel-8-Fonds (auch hellgrüne Fonds genannt)

berücksichtigen soziale und ökologische Kriterien bei Ihrer Kapitalallokation mit.

Artikel-9-Fonds (auch dunkelgrüne Fonds genannt)

berücksichtigen ausdrücklich ESG-Kriterien bei ihren Investitionsentscheidungen und achten dabei insbesondere auf die Reduktion von Treibhausgasemmissionen.

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Warbe-klein
Wabe: Dohrmann 1

Die ESG-Einstufungen von
Investmentfonds

Um für Anleger zugleich eine möglichst klare Unterscheidung und Orientierung zu schaffen, werden Fonds in die folgenden 3 Kategorien eingestuft:

Artikel-6-Fonds

berücksichtigen ESG-Kriterium kaum oder gar nicht.

Artikel-8-Fonds (auch hellgrüne Fonds genannt)

berücksichtigen soziale und ökologische Kriterien bei Ihrer Kapitalallokation mit.

Artikel-9-Fonds (auch dunkelgrüne Fonds genannt)

berücksichtigen ausdrücklich ESG-Kriterien bei ihren Investitionsentscheidungen und achten dabei insbesondere auf die Reduktion von Treibhausgasemmissionen.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken? Als Nachhaltigkeitsrisiko (ESG-Risiko) wird ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnte.

Welche Nachhaltigkeitsrisiken gibt es in den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung?

Umwelt: Nachhaltigkeitsrisiken in diesem Bereich unterteilen sich in physische Risiken und Transitionsrisiken.

Physische Risiken

ergeben sich z.B. im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen. Direkte Folgen sind z.B. Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen und Stürme; indirekte Folgen können der Zusammenbruch von Lieferketten oder die Aufgabe wasserintensiver Geschäftstätigkeiten bis hin zu klimabedingter Migration und bewaffneten Konflikten sein.

Transitionsrisiken

bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft.

Soziales

Soziale Risiken ergeben sich zum Beispiel aus der Nichteinhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes oder anerkannter arbeitsrechtlicher Standards.

Unternehmensführung

Im Bereich Unternehmensführung können Risiken zum Beispiel durch Bußgeldzahlungen wegen hinterzogener Steuern oder Korruption entstehen.

Weitere allgemeine Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken finden Sie im Merkblatt der BaFin: Hier gehts zur BaFin!